Ich arbeite bevorzugt im Einzelsetting mit Erwachsenen.
Vielleicht haben Sie sich schon gefragt, wann Psychotherapie eigentlich das Richtige sein könnte? Zum Beispiel wenn…
- man ständig und über längere Zeit das Gefühl hat „nur noch zu funktionieren“ und sich nicht mehr richtig spürt.
- man die Freude verloren hat an Dingen und Tätigkeiten, die früher Spaß gemacht haben.
- man ständig leicht reizbar ist und dies vielleicht auch schon aus dem Umfeld rückgemeldet bekommen hat.
- man oft Angst hat und eigentlich gar nicht weiß warum.
- das Gefühl sich wertlos zu fühlen oder Schuld zu sein überhand nimmt.
- man oft weinen muss, ohne zu wissen warum.
- man das Gefühl hat, so nicht mehr weiter leben zu wollen.
- man etwas erlebt hat, das einen bis heute verfolgt.
- man sich oft krank fühlt, aber die Ärztinnen nichts finden.
- man sich nur mit Mühe zu Unternehmungen aufraffen kann, die man sich vorgenommen hat (FreundInnen treffen,…).
- man abends nicht mehr einschlafen kann oder immer wieder aufwacht und die Gedanken kreisen.
- man Alkohol oder andere Substanzen zum Einschlafen braucht.
- man immer weniger Lust hat zu essen und den Appetit verliert.
- sich das eigene Geschlecht anders anfühlt, als das bei Geburt zugewiesene.
- wiederkehrender Streit mit anderen Personen die Lebensenergie verringert.
- man sich zerrissen fühlt zwischen Beruf, Familie und Zeit für sich selbst.
- man sich in der Arbeit so überlastet fühlt, dass irgendwann gar nichts mehr geht.
- man etwas verändern will, aber nicht weiß, wo man anfangen soll.
Ich verrechne die 50-Minuten-Einheit per Honorarnote mit Euro 90. Diese ist im Anschluss an die Therapieeinheit bevorzugt per Banküberweisung zu bezahlen.
Aktuell ist keine Rückerstattung durch die ÖGK möglich, weshalb der Tarif angepasst ist. Eine Kostenübernahme durch Krankenzusatzversicherungen ist direkt beim Versicherungsunternehmen zu klären.
Das Erstgespräch ist kostenlos. Sollte eine Therapievereinbarung zustande kommen, erlaube mir eine Terminabsage von Seiten der KlientInnen innerhalb von 24 Stunden vor Therapiebeginn in Rechnung zu stellen.